Anreicherung heißt, einem Most vor der Gärung Zucker zuzusetzen, damit der fertige Wein mehr Alkohol bekommt. Sie macht den Wein nicht süß und ist an strenge Regeln gebunden.
Anreicherung ist ein Begriff aus der Kellerwirtschaft. Gemeint ist, dass dem Most vor der Gärung Zucker zugesetzt wird, damit der Wein am Ende mehr Alkohol hat. Sie kommt vor allem in kühleren Regionen und in schwächeren Jahrgängen vor, wenn die Trauben nicht genug Zucker mitbringen. In Frankreich nennt man das Chaptalisierung.
Wichtig: Der Zucker wird vergoren und zu Alkohol. Der Wein wird durch die Anreicherung nicht süßer. Verwendet wird dafür Zucker aus Rüben oder Rohr oder eingedickter Traubenmost, das sogenannte Traubenmostkonzentrat. Wie viel angereichert werden darf, hängt von der Weinbauzone ab. Je kühler die Zone, desto größer der Spielraum. In warmen Regionen ist Anreicherung meist stark eingeschränkt.
In Deutschland ist sie bei Qualitätswein erlaubt, bei Prädikatswein wie Kabinett oder Auslese aber nicht. Beim Prädikatswein müssen die Trauben den Zucker also von selbst mitbringen.
Verwechsle die Anreicherung nicht mit der Süßreserve. Süßreserve ist unvergorener Traubensaft, der nach der Gärung zugesetzt wird, um einen Wein süßer zu machen. Anreicherung passiert davor und erhöht den Alkohol.
Ob einer meiner Weine angereichert wurde, steht in den Datenblättern nicht. Wenn dich das bei einem Wein interessiert, schreib mir gerne.
Ob Anreicherung die Qualität mindert, hängt vom Maß ab. Zu viel kann einem Wein Balance und Frische nehmen. Maßvoll eingesetzt ist sie ein übliches, geregeltes Werkzeug.
Was bedeutet Anreicherung beim Wein?
Zucker wird dem Most vor der Gärung zugesetzt, damit der Wein mehr Alkohol bekommt.
Wird Wein durch Anreicherung süß?
Nein. Der zugesetzte Zucker vergärt zu Alkohol. Süß wird ein Wein durch Restzucker.
Ist Anreicherung bei Prädikatswein erlaubt?
In Deutschland nicht. Kabinett, Spätlese, Auslese und höher dürfen nicht angereichert werden.