Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt in Deutschland, ab welchem Alter Alkohol abgegeben werden darf: Bier, Wein und Sekt ab 16, Branntwein und branntweinhaltige Getränke ab 18.

Das Jugendschutzgesetz, kurz JuSchG, ist das Bundesgesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Es regelt mehrere Bereiche: Alkohol und Tabak, Altersfreigaben bei Filmen und Spielen, den Aufenthalt in Gaststätten und bei Veranstaltungen. Für dieses Glossar interessiert uns nur der Teil zum Alkohol, und auch den erkläre ich hier nur im Überblick. Das ist keine Rechtsberatung.

Der Kern steht in § 9 JuSchG. In Gaststätten, Verkaufsstellen und sonst in der Öffentlichkeit dürfen Bier, Wein und Sekt nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Branntwein, also Spirituosen, und Getränke, die Branntwein enthalten, dürfen erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Darunter fallen auch Mischgetränke mit Spirituosen.

Gesetze ändern sich, und Einzelfälle wie Mischgetränke oder Veranstaltungen können kompliziert sein. Für eine verbindliche Auskunft verlass dich deshalb auf den aktuellen Gesetzestext, den du auf gesetze-im-internet.de findest, oder auf eine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wie viel Jahren darf Wein abgegeben werden?

Nach § 9 JuSchG dürfen Wein, Bier und Sekt ab 16 Jahren abgegeben werden, Spirituosen ab 18 Jahren. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext.

Wie wird Sekt behandelt?

Sekt gehört im Gesetz zu den „anderen alkoholischen Getränken“ und wird deshalb wie Bier und Wein behandelt: Abgabe ab 16 Jahren.

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